10. Rechtsnachfolge
Der abgeschlossene Auftrag geht auf Seiten des Auftragsgebers, sowohl auf den Einzel- als auch den Gesamtrechtsnachfolger über. Auf Seiten von Nabe geht der Auftrag nur auf Rechtsnachfolger, die das gesamte Unternehmen von Nabe übernehmen, automatisch über. Wenn Nabe nicht mehr Herausgeber ist, ist er ermächtigt, den Auftrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Er kann jedoch auch den Auftrag an den künftigen Herausgeber weitergeben, ohne dass der Auftrag seine Gültigkeit verliert. Der Auftraggeber wird von der Auftragsübernahme schriftlich verständigt und kann innerhalb einer 14-tägigen Frist dagegen Einwände erheben. Derartige Einwände sind nur wirksam, wenn der Auftraggeber wichtige Gründe dafür hat, warum er mit dem Wechsel des Herausgebers nicht einverstanden ist. Liegen tatsächlich wichtige Gründe vor, gilt das Auftragsverhältnis als ex nunc aufgelöst. Im Falle einer Rechtsnachfolge auf der Seite des Auftraggebers hat Nabe das Recht, vom Auftrag zurückzutreten.
11. Entgeltentrichtung
(1) Die Höhe richtet sich nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Entgeltsbestimmungen von NaBe Design. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und allfälligen Versandkosten.
(2) Die im Auftrag bzw. Bestellung angeführten Preise basieren unter anderem auf TK Leitungskosten, Zusammenschaltungskosten, Energiekosten, Raumkosten, Gebühren Steuern, Stromkosten und Personalkosten von NaBe Design. Sollten sich diese Kosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung (Erbringung der Leistung) wesentlich verändern, so kann der vereinbarte Preis durch NaBe Design entsprechend angepasst werden. Eine Entgelterhöhung darf bei Verbrauchern jedoch nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von 2 Monaten nach Vertragsabschluss zu erbringen sind. Weiters behält sich NaBe Design gegenüber Unternehmern, unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche und vorbehaltlich des Rechts zur vorzeitigen Vertragsauflösung, ein jederzeitiges und sofortiges Preisänderungsrecht vor, wenn es zu einer ungewöhnlich hohen Abfrage von bei NaBe Design liegenden WWW-Seiten des Auftraggebers oder zu ungewöhnlich hohen Datentransfers bei unlimitierten Zugängen des Auftraggebers kommt. NaBe Design wird dem Auftraggeber die Preisänderung bekannt geben, der Auftraggeber kann dies falls binnen zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisänderung die Vertragsauflösung erklären, ansonsten die Preisänderung als vereinbart gilt.
12. Zahlungskonditionen & -bedingungen
(1) Grundsätzlich gelten die im Auftrag vereinbarten Honorare für die dort angeführten Leistungen. Im Zweifel bzw. für Leistungen, die nicht explizit im Auftrag angeführt sind, gilt ein Mindeststundensatz von Euro 125,00 (exkl. gesetzlicher Mwst.).
(2) Die Preise ergeben sich aus besonderer Vereinbarung oder der jeweils gültigen Preisliste von NaBe. Die vereinbarten Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer und eventuellen sonstigen Kosten.
(3) Die Rechnungslegung erfolgt nach Durchführung des Auftrages, bzw. bei Übermittlung des Korrekturabzuges per Mail. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 12% p.a., sämtliche Mahn- und Inkassospesen und alle außergerichtlichen Mahnspesen eines vom Auftragnehmer beauftragten Rechtsanwaltes oder Inkassobüros berechnet. Bei Auftragssummen ab € 3.000,00 werden Teilzahlungen vereinbart. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.
(4) Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Nabe für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
(5) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann Nabe sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist Nabe nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.
(6) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, nach erfolgter 3. Mahnung bzw. Inkassoauftrag, ist Nabe berechtigt, ohne Vorankündigung, alle Leistungen sofort einzustellen. Weiters haftet Nabe nicht für Schäden, die infolgedessen entstehen. Nabe kann deshalb nicht auf Schadenersatzansprüche verklagt werden.
(7) Bei Verzug der Vollendung der Leistungserbringung seitens Auftraggeber ist NaBe berechtigt, nach 2 Monaten nach Datum der Auftragsunterzeichnung 30% der Vorleistung in Rechnung zu stellen.
(8) In jedem Fall ist NaBe berechtigt, vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen. Eingeräumte Rabatte sind mit dem termingerechten Eingang der vollständigen Zahlung bedingt. Die Geltendmachung weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt NaBe vorbehalten.
13. Entgelte nach Aufwand
(1) Soweit für die Berechnung der Entgelte nach Aufwand keine auf Durchschnittskostensätze beruhende Pauschale festgesetzt ist, gilt für die Berechnung der erwachsenden Kosten Folgendes: Die erwachsenden Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Arbeitskosten, den Verwaltungszuschlag und die Transportkosten. Zu den erwachsenden Kosten gehören auch Kosten für Arbeiten, die im Auftrag von NaBe von Dritten geleistet werden (Unternehmerleistungen). Die Kosten für das Material, das verwendet wird, werden aufgrund des handelsüblichen Preises berechnet. Die Arbeitskosten werden nach Einheitssätzen für die Arbeitsstunden berechnet. Die Einheitssätze werden aufgrund der bezahlten Gehälter, Löhne und Nebengebühren zuzüglich der Lohnnebenkosten ermittelt. Die Zuschläge für die Überzeit-, Sonn- und Feiertagarbeitstunden sowie für die Nachtarbeitsstunden werden gesondert berechnet. Die Zeiten für die Wege gelten als Arbeitszeit. Bruchteile einer Arbeitsstunde werden auf volle Viertelstunden nach oben gerundet. Der Verwaltungszuschlag wird unter Zugrundelegung der Arbeitskosten entsprechend dem Anteil des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes ermittelt. Für die Beförderung von Material und der technischen Einrichtung werden die notwendigen Transportkosten nach Stunden- oder Kilometersätzen berechnet.
14. FREMDLEISTUNGEN / BEAUFTRAGUNG DRITTER
(1) Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
(2) Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
(3) Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.
(4) In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
15. Leistungsfristen und Termine, Rücktritt vom Vertrag
(1) Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von NaBe einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Auftraggeber noch nicht übernommen wurde sowie für von NaBe erbrachte Vorbereitungshandlungen. NaBe steht anstelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen.
16. Haftung
(1) NaBe Deisgn haftet nicht für Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit u.s.w. übermittelter oder abgefragter Daten und für Daten, die über NaBe Design erreichbar sind. NaBe Design betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. NaBe Design übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
17. Eigentumsvorbehalt & Nutzungsrechte & Copyright
Die von Nabe gelieferte Ware/Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Nabe. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die in Punkt 12 angeführten Konditionen.
(1) Das gesamte Konzept, Grundidee, Idee, Gesamtwerk von jeglichen durch Nabe erstellten Designs, Claims sowie der Tourismusagentur Nabe „Touren & Hotels“ und „ Die Classic Planer“ ist alleiniges Eigentum von Nabe Design; Werbung & Neue Medien.
(2) Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Claims, Werbeaussagen, Reinzeichnungen, Konzepte, etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Nabe und können jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden.
(3) Rohdaten und Entwürfe oder andere Leistungen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, etc.) werden weder übergeben noch werden Nutzungsrechte an diesen eingeräumt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Das Recht zur Änderung oder Bearbeitung ist nicht eingeräumt, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Teile von Werken (z.B. Logos oder diverser Layouts etc.) gesondert oder in anderer Weise als vereinbart zu nutzen.
(5) Nabe ist nicht verpflichtet, Originale, Quellcodes o.ä. an den Auftraggeber herauszugeben, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wird. Nabe trifft keine besondere Archivierungspflicht hinsichtlich der Originale oder vom Auftraggeber überlassener Unterlagen. Entwurfsmaterial muss nicht aufbewahrt werden.
18. KONZEPT- UND IDEENSCHUTZ
Hat der potentielle Kunde die Agentur NaBe vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
(1) Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
(2) Der potentielle Kunde anerkennt, dass NaBe bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
(3) Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
(4) Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
(5) Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
(6) Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
(7) Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.
(8) Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.
19. DATENSCHUTZ (OPTISCHE HERVORHEBUNG ENTSPRECHEND DER JUDIKATUR)
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
20. Besondere Bestimmungen für Domains
(1) Das Abrechnungsdatum wird durch die Verwaltungsübernahme von NaBe gegenüber der jeweils zuständigen Registrierungsstelle bestimmt. Bereits an eine Registrierungsstelle geleistete Gebühren werden im Falle einer Ummeldung, Andersmeldung oder dergleichen nicht von NaBe rückvergütet und verzichtet der Auftraggeber diesbezüglich auf jegliche Ersatzansprüche gegenüber NaBe. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die NaBe dem Domaininhaber verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart). Domains, welche nicht von NaBe verwaltet werden, müssen direkt bei der jeweiligen Registrierungsstelle bezahlt werden. NaBe verrechnet dem Domaininhaber diesfalls das Entgelt für die Anmeldung, die benutzten technischen Einrichtungen sowie eine Verwaltungsgebühr. Als Rechnungsadresse fungiert die Anschrift des Domaininhabers. Die Verrechnung an Dritte wird nur nach schriftlicher Vereinbarung NaBe über die jeweilige Domain gestattet. Der Domaininhaber verpflichtet sich NaBe über sämtliche sich im Vertragsverhältnis zwischen ihm und der jeweiligen Registrierungsstelle ergebenden Änderungen/Neuerungen (wie etwa neue Zustelladresse, Namensänderung, Weitergabe der Domain, etc.) unverzüglich per Brief oder Fax zu unterrichten. Für allfällige aus Verletzung dieser Verpflichtung ergebende Mehraufwendungen (z.B. Bearbeitungsgebühr für die Umstellung und Rückverrechnung) wird der Domaininhaber NaBe vollkommen schad- und klaglos halten.
(2) Festgehalten wird, dass NaBe bei Nichtbezahlung der Verwaltungsgebühr zur Sperrung bzw. Verweigerung beantragter Änderungen berechtigt ist.
21. Kündigung bei Online Werbung auf Portalen
Der Vertrag wird, falls nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, ist jederzeit kündbar und für die nächste Einschaltungsperiode wirksam, wenn die Kündigung vor dem Beginn des letzten Quartals der laufenden Einschaltungsperiode schriftlich - mit eingeschriebenem Brief - NaBe einlangt, wonach die Fristberechnung gilt. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragszeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf auf unbestimmte Zeit, wenn nicht vor dem Beginn des letzten Quartals der laufenden Einschaltungsperiode schriftlich - mit eingeschriebenem Brief – NaBe die Kündigung einlangt, wonach die Fristberechnung gilt. Eine Kündigung, die nach dem Beginn des letzten Quartals der laufenden Einschaltungsperiode erfolgt, wird erst für die übernächste Einschaltungsperiode wirksam. Bei einvernehmlicher, vorzeitiger Vertragsauflösung werden 50 % der Auftragssumme berechnet.
22. Druckfreigabe
Grundsätzlich werden die Druckaufträge NICHT Korrekturgelesen, es sei denn ein gesonderter Auftrag dazu liegt vor. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler durch Rechtschreibung etc.
23. Datenschutz & Zustimmungserklärung
Der Auftraggeber erklärt durch seine Unterschrift gemäß § 18 Abs 1 Z 1 DSG sein Einverständnis, dass Name, Anschrift und alle weiteren für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten elektronisch gespeichert werden. Weiteres siehe Datenschutzbestimmungen auf www.nabe-design.com/agbs.
24. Namensnennung & Referenzen
NaBe ist in den erstellten Produkten und gestalteten Werbemitteln in geeigneter und üblicher Form mit Logo und Link namentlich als Entwickler zu nennen (Angabe im Impressum), soweit Nabe dies nicht ausdrücklich ablehnt. Nabe ist berechtigt, den Auftraggeber in seinen Werbemitteln als Referenzkunden im Portfolio zu benennen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
25. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
26. Erfüllungsort, Gerichtsstand & anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird die Zuständigkeit der Innsbrucker Gerichte vereinbart. Hinsichtlich der gesamten Rechtsbeziehung wird die Anwendbarkeit österreichischen Rechtes ausdrücklich vereinbart.